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Kurzbeschreibung
Der neudeutsche Ausdruck "Cybercrime" umfasst die Bereiche des Computer- und des Internetstrafrechts. Diese wiederum bestehen aus vielen verschiedenen Einzeltatbeständen, von denen nicht alle jedem...
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Beschreibung
Der neudeutsche Ausdruck "Cybercrime" umfasst die Bereiche des Computer- und des Internetstrafrechts. Diese wiederum bestehen aus vielen verschiedenen Einzeltatbeständen, von denen nicht alle jedem geläufig sind. Dabei spielen sie heutzutage im World Wide Web eine immer größer werdende Rolle, sodass jeder zumindest ihre Grundlagen kennen sollte.
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